Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude 2023 (BEG 2023) |
Veröffentlicht von Becker am 13.12.2022 |
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Das Bundesmisnisterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Reform der BEG ab 1.1.2023 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Einzelmaßnahmen (EM), wie auch die Föderung für Wohngebäude (WG) und die Nichtwohngebäude (NWG).
So wird u.a. bei der Förderung der Einzelmaßnahmen folgendes geändert (Auswahl):
- Streichung der Förderung für EE-Hybride
- Keine Förderung der Heizungsoptimierung bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen, die
älter als 20 Jahre sind. - Hydraulischer Abgleich nur noch nach Verfahren B zulässig
Weitere Informationen und die gültigen Fördersätze finden Sie in der PDF-Datei unter folgenden Link (Gebäudeforum klimaneutral)
Sie können diesen Link kopieren und im Browser eintragen:
https://www.gebaeudeforum.de/fileadmin/gebaeudeforum/Downloads/Leitfaden-Handbuch/Gebaeudeforum_BEG-Reform.pdf
Zuletzt geändert am: 13.12.2022 um 17:03
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