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Heizungsförderung ab 1.01.2020 geändert

Veröffentlicht von Becker am 22.01.2020
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Die Heizungsförderung wird im Rahmen des Klimaschutzgesetzes umgestellt. Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen sowie Gas-Brennwertkesseln wird für Wohn- und Nichtwohngebäude bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingestellt. Die Fördung von nichtfossilen Anlagen wird zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgelagert.

Das Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" der BAFA fördert nichtfossile Heizungsanlagen, wie Biomasse, Wärmepumpe oder Hybrid Gas Brennwert mit bis zu 45 % Zuschuss.

Das KfW Programm 430 (Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss) wird weitergeführt und fördert nach wie vor Wärmedämm-Maßnahmen, aber keinen Heizungsaustausch mehr. Das Heizungspaket und Lüftungspaket wird nicht mehr angeboten. Die Verwendungszwecke "Anschluss an Fern-, Nahwärmeversorgung" und "Optimierung des Heizungssystems" werden fortgeführt.  Der Zuschuss erhöht sich aber von 10 % auf 20 %.

 

=> Link zum BAFA Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien"

=> Link zum KfW 430 Programm "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss"

 

Zuletzt geändert am: 22.01.2020 um 15:09

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